Wreck Diver 1

Kursziel und Befähigung

Der Wracktaucher erhält eine spezielle theoretische und praktische Ausbildung über den Ablauf von Wracktauchgängen und der Verwendung der richtigen Ausrüstung.

Die Ausbildung ermöglicht ihm sichere Wracktauchgänge zu planen und durchzuführen, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Wracktauchen in der Zone 1
  • die maximale Tauchtiefe ist dem Ausbildungsstand der Taucher angepasst
  • der Tauchpartner muss mindestens den gleichen Ausbildungsstand haben  

Organisation und Dauer der Ausbildung

  • Drei Tage (auch mit Unterbrechungen)
  • Minimale Kursdauer: 3 Tage
  • Minimum Theorielektionen: 4 Stunden Theorieunterricht
  • Minimum Praxislektionen: 4 Tauchgänge mit einer minimalen Tauchzeit von 180 Minuten auf zwei Wracks möglich

Kurszulassung

  • Mindestalter: vollendetes 14 Altersjahr
    Bei Minderjährigen ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich
  • Voraussetzung: D1 (Einstern Taucher) CMAS swiss diving, oder gleichwertig
  • Minimum Tauchgänge: 25 Freiwassertauchgänge
  • Tauchtauglichkeitszeugnis: gemäss den allgemeinen Kurs- und Prüfungsbestimmungen von CMAS swiss diving

Abschluss und Zertifizierung

Die Ausbildung zum Wracktauchen CMAS swiss diving ist erfolgreich abgeschlossen, wenn der Tauchschüler:

  • die Theorielektionen besucht hat
  • mindestens 4 Übungstauchgänge durchgeführt hat, mit einer Gesamtdauer von 180 Minuten
  • die praktischen Tauchanforderungen erfüllt hat
  • der Schüler plant selbstständig seine Tauchgänge, speziell im Hinblick auf Dekompression und Gasmanagement
  • bevor der Schüler das Brevet erhält müssen alle Voraussetzungen erfüllt sein und der Schüler muss zeigen, dass er fähig ist Wracktauchgänge in der Zone 1 sicher durchzuführen
  • die schriftliche Theorieprüfung bestanden hat

Die erfolgreiche Absolvierung wird mit der Aushändigung des Brevets Wracktauchen Diver CMAS swiss diving bestätigt.

Tauchlimiten

Die Tauchtiefe wird durch den Ausbildungsstand des Schülers limitiert.

Jedes Ausbildungsmanual oder jeder Text, der von der CMAS swiss diving anerkannt ist, darf als  Ausbildungsmittel eingesetzt werden.

Materialanforderungen

Der Taucher nutzt seine persönliche Ausrüstung, einschliesslich Tarierweste, welche konform mit den  allgemeinen Kurs- und Prüfungsbestimmungen der CMAS swiss diving (TK-Ordner Register 1) sein  muss.

Entsprechend der absolvierten Ausbildungen (Brevets) können zusätzliche Ausrüstung, Bottommix und  Dekompressionsgase für den geplanten Tauchgang verwendet werden:

  • mindestens ein Schneidewerkzeug: Messer und/oder Schere
  • eine Lichtquelle
  • eine Signalboje mit Reel oder Spool mit der dem geplanten Tauchgang entsprechenden Leinenlänge
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