Instruktor 4

Kursziel und Befähigung

Der Instruktor CMAS swiss diving ist ein I3 Instruktor, der aufgrund seiner hervorragenden Kenntnissen  und Qualitäten nominiert wurde. Durch seine Erfahrung wurde er zum höchst qualifizierten Ausbilder. Er  trägt zur Verbesserung der Sicherheit im Tauchen bei und dient den Zielsetzungen der CMAS swiss  diving.

Die regionale Technische Kommission ernennt I3 Tauchlehrer für ein Mandat von zwei Jahren als  Instruktor. Sie werden Mitarbeiter der regionalen und nationalen Technischen Kommissionen der CMAS  swiss diving und nehmen die folgenden Aufgaben an:

  • sicherstellen der kontinuierlichen Ausbildung der Tauchlehrer auf allen Niveaus
  • sicherstellen der Ausbildung der I3 Tauchlehrer CMAS swiss diving und bescheinigen der von den I3  Kandidaten besuchten Ausbildungsmodule
  • vertreten der Verantwortlichen der regionalen Technischen Kommission in den verschiedenen Ausbildungsmodulen und Abschlussprüfungen
  • in den verschiedenen von der regionalen oder nationalen Technischen Kommission einberufenen  Arbeitskommissionen Einsitznehmen
  • vertreten der allgemeinen Interessen der CMAS swiss diving: durch ihre Aktivitäten und durch ihr  Verhalten; vermitteln der Philosophie der CMAS swiss diving

Ein Instruktor CMAS swiss diving ist für eine erste Periode von zwei Jahren ernannt, dann für eine  zweite, bevor er seinen definitiven Titel als Instruktor CMAS swiss diving erhält.

BESTIMMUNGEN

Voraussetzung zur Wahl zum nationalen Instruktor CMAS swiss diving ist ein CMAS swiss diving I3-Brevet und der Aktivstatus.


PROZEDUR DER ERNENNUNG

  1. Der Regionalchef kontaktiert den geeigneten Kandidaten und erläutert ihm die Aufgabe des  Instruktors CMAS swiss diving.
  2. Der qualifizierte Kandidat bestätigt seine Kandidatur indem er dem Regionalchef die folgenden  Dokumente zukommen lässt:
    - Curriculum vitae als Taucher
    - Liste seiner Ausbildungsaktivitäten
    - Leunmundszeugnis
  3. Der Regionalchef stellt die Kandidatur dem regionalen Vorstand vor, welcher souverän  entscheidet. Er ist nicht angehalten, bei einer Nichtwahl die Gründe bekannt zu geben.
  4. Der Kandidat wird durch die Region dem nationalen Vorstand der CMAS swiss diving  vorgeschlagen und wird durch diesen für eine erste Periode von zwei Jahren gewählt.
    Er erhält ein A4-Diplom "Tauchinstruktor CMAS swiss diving" gültig für die zwei vorgesehenen Jahre.
  5. Die Doppelkarte im Kreditkartenformat bleibt die Karte I3 CMAS swiss diving. 
    Dasselbe gilt für die Nummer des Brevets I3 CMAS swiss diving.

PROZEDUR DER WIEDERWAHL


ALLGEMEINES

 

  1. Nach Ablauf des ersten Mandats von zwei Jahren bestätigt der Instruktor dem Regionalchef seine  Verfügbarkeit und sein Interesse für ein zweites Mandat von zwei Jahren.
  2. Der Regionalchef stellt die Kandidatur dem regionalen Vorstand vor, welcher souverän entscheidet. Er ist nicht angehalten, bei einer Nichtwahl die Gründe bekannt zu geben.
  3. Der Kandidat wird durch die Region dem nationalen Vorstand der CMAS swiss diving vorgeschlagen und wird durch diesen für eine zweite Periode von zwei Jahren gewählt.
  4. Er wird durch den nationalen Ausbildungschef informiert.
  5. Er erhält ein A4-Diplom "Tauchinstruktor CMAS swiss diving" gültig für die zwei vorgesehenen  Jahre.
  6. Die Doppelkarte im Kreditkartenformat bleibt die Karte I3 CMAS swiss diving, dasselbe gilt für die  Nummer des Brevets I3 CMAS swiss diving.

Die vom regionalen Vorstand nicht wieder gewählten Kandidaten werden von diesem schriftlich avisiert.  Der Regionalchef informiert den nationalen Ausbildungschef.

PROZEDUR DER DEFINITIVEN ERNENNUNG


ALLGEMEINES

  1. Nach Ablauf eines zweiten Mandates von zwei Jahren bestätigt der Instruktor dem Regionalchef  seine Verfügbarkeit und sein Interesse für ein definitives Mandat.
  2. Der Regionalchef stellt die Kandidatur dem regionalen Vorstand vor, welcher souverän entscheidet. Er ist nicht angehalten, bei einer definitiven Nichtwahl die Gründe bekannt zu geben.
  3. Der Kandidat wird durch die Region dem nationalen Vorstand der CMAS swiss diving vorgeschlagen und wird durch diesen gewählt.
  4. Er wird durch den nationalen Ausbildungschef informiert.
    Er erhält damit:
    - ein definitives A4-Diplom "Tauchinstruktor CMAS swiss diving"
    - eine Doppelkarte im Kreditkartenformat Instruktor CMAS swiss diving sowie eine Nummer als  Instruktor (Bezeichnung I4, Instruktor 3)

Die vom regionalen Vorstand nicht gewählten Kandidaten werden von diesem schriftlich avisiert. Der Regionalchef informiert den nationalen Ausbildungschef.

VERLUST DES INSTRUKTOR-STATUS CMAS SWISS DIVING

  1. Nach Ablauf des Mandats, ausser wenn es vom regionalen Vorstand der CMAS swiss diving für  eine neue Periode von zwei Jahren erneuert wurde.
  2. Bei einer schriftlichen Demission des Amtsinhabers, die jederzeit möglich ist.
  3. Der regionale, sowie der nationale Vorstand der CMAS swiss diving behält sich das Recht vor,  jederzeit den Titel eines Instruktors CMAS swiss diving zurückziehen zu können, besonders im Falle  einer Verletzung des Ehrenkodex der Tauchlehrer der CMAS swiss diving.