Fluss Instruktor
KURSORGANISATION TAUCHLEHRER
Nur ein Instruktor Flusstauchen verpflichtet sich in der Schulung vom Flusstauchen aktiv zu sein. Er muss eine regelmässige Aktivität im theoretischen und praktischen Bereich im Flusstauchen vorweisen (ein Kurs alle zwei Jahren).
Der Instruktor Flusstauchen muss eine vertiefte praktische Erfahrung haben, für die Fliessgewässer, in welchen er Schulung betreibt.
BESTIMMUNGEN
Organisation und Dauer der Ausbildung
Der Kurs besteht aus mindestens einer Theoriestunde und zwei Flusstauchgängen.
Kurszulassung
- Mindestalter: vollendetes 19 Altersjahr
- Voraussetzung: I1 CMAS swiss diving, oder gleichwertig
- Minimum Tauchgänge: keine
- Tauchtauglichkeitszeugnis: gemäss den allgemeinen Kurs- und Prüfungsbestimmungen von CMAS swiss diving
- Besonderheit: der Instruktor muss über tiefe praktische Erfahrung in den Flüssen verfügen, in denen er im Rahmen der Kurse tätig ist,
Tauchlehrerbrevet Flusstauchen
Ein Instruktor erhält das Instruktorbrevet Flusstauchen, wenn er unter Aufsicht von einem aktiven Instruktors Flusstauchen, einen Kurs Flusstauchen durchgeführt hat.
Die erfolgreiche Absolvierung wird mit der Aushändigung des Brevets Flusstauchen Instruktor CMAS swiss diving bestätigt.