Newsletter #3/2019

 

 

Sauerstoff Symposium der DACH

Im November organisiert die Expertengruppe DACH der Organisationen CMAS.swiss, TSVÖ, VDST und Arge Tauchen in Roggenbeuren das Sauerstoff-Symposium 2019.

In letzter Zeit haben Unfälle im Umgang mit Sauerstoff zugenommen. Die DACH Expertengruppe Tauchsicherheit organisiert deshalb am 16. November 2019 ein Symposium mit Fachleuten, die sich teilweise täglich mit dem Thema O2 auseinandersetzen. Der Schwerpunkt des Seminars liegt bei der Verwendung von Sauerstoff beim Sporttauchen – von der Gasherstellung zur Nutzung.

Referenten:

Bauer Kompressoren (Kompressorenhersteller)
BAM (Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung)
Dr. Dietmar Berndt (Gutachter)
EMS (Sauerstofflösungen und medizinische Gasversorgung)
Dr. Frank Gottschalch (Gutachter)
Dr. Frank Hartig (Arzt), HubSys Airtec (Anlagenbauer)
PanGas (Gasproduzent)
Westfalengas (Gasproduzent)

Örtlichkeit: Hotel Krone, Roggenbeuren, D-88693 Deggenhausertal

Kosten: € 95.- (Seminarteilnahme, Mittagessen, 2 Kaffeepausen, Tagungsgetränke, Parkplatz),

Ausschreibung VDST

Link zur Online Anmeldung

 


 

 

 

 

Neuerungen I3 Tauchlehrer-Prüfung

Ab 2020 treten neue Standards für den Dreistern-Tauchlehrer in Kraft.

Ab nächstem Jahr gelten für die I3-Tauchlehrerprüfungen neue Standards. So wird kein Motorboot Führerschein mehr vorausgesetzt. Dagegen muss ein Skillskurs besucht werden. Statt dem 800 Meter Geräteschwimmen müssen neu 1‘500 Meter in der Freitauchausrüstung (mind. 3 mm Neoprenanzug) in einer vorgegebenen Zeit zurückgelegt werden. Der Anwärter muss den Nachweis von mindestens 50 Taucherbrevets als Instruktor oder Assistent erbringen. Der 50 Meter Tauchgang erfährt ebenfalls einige Änderungen. Dein Interesse ist geweckt und du möchtest bei der Tauchlehrerausbildung in der Region DRS mitwirken, dann melde dich beim Regionalchef.


 

 

 

 

 

Laserpointer (Presenter)

Seit dem 1. Juni 2019 sind gefährliche Laserpointer in der Schweiz verboten. Für die Presenter der Laserklasse 2 gilt eine zweijährige Übergangsfrist.

Ab dem 1. Juni 2021 sind sämtliche Laserpointer, die nicht zur Laserklasse 1 gehören verboten. Verboten ist nicht nur die Verwendung sondern auch der Besitz, die Einfuhr in die Schweiz, die Durchfuhr durch die Schweiz (Import und Export), die Abgabe und der Vertrieb. Bereits jetzt dürfen nur noch Laserpointer der Klasse 1 und 2 verwendet werden. Alle anderen Klassen (1M, 2M, 3R, 3B oder 4) sowie nicht gezeichnete Laserpointer müssen bis spätestens zum 1. Juni 2020 entsorgt werden. Entsorgt werden können die Presenter über den Elektroschrott. Weiter Infos können dem Merkblatt des Bundes entnommen werden.

Merkblatt des Bundes