Schiffsmelde- und -reinigungspflicht
Sehr geehrte Damen und Herren,
Um die Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten im Gewässer zu bekämpfen, führt der Kanton Freiburg ab dem 1. August 2026 eine Schiffsmelde- und -reinigungspflicht ein, für immatrikulierte Schiffe, die auf Freiburger Gewässer eingewassert werden sollen.
Diese Massnahme zielt darauf ab, die Ausbreitung von Arten wie Schwarzmeergrundeln, Quagga-Muscheln oder dem Grossen Schmalrohr einzudämmen, die eine erhebliche Bedrohung für aquatische Ökosysteme und Infrastrukturen darstellen.
Die Pressemitteilung sowie die neue Verordnung finden Sie auf der folgenden Seite: Reinigungspflicht für Schiffe ab 1. August 2026 zur Verhinderung der Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten | Staat Freiburg
Konkret müssen Eigentümer und Eigentümerinnen von immatrikulierten Schiffen die Gewässerwechsel ihres Schiffes melden und vor dem erneuten Zuwasserlassen eine Reinigung bei einer anerkannten Reinigungsstelle durchführen lassen.
Sie werden in Kürze persönlich über diese neue Regelung informiert. Nach einer einmaligen Meldung des Liegegewässers (Heimgewässers) erhalten sie einen Konformitätsnachweis für dieses Gewässer, ohne dass eine Reinigung erforderlich ist.
Dieser Nachweis bleibt bis zum nächsten Gewässerwechsel gültig.
Alle nützlichen Informationen, Merkblätter und eine Liste der anerkannten Reinigungsstellen finden Sie auf der folgenden Seite: www.fr.ch/schiffsreinigungspflicht
Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe beim Schutz unserer Gewässer.
Freundliche Grüsse
Elise Folly, cheffe du secteur eaux superficielles
elise.folly@fr.ch T +41 26 305 37 70
—
Service de l'environnement SEn
Amt für Umwelt AfU
Section protection des eaux / Sektion Gewässerschutz
Impasse de la Colline 4, 1762 Givisiez
T +41 26 305 37 60, www.fr.ch/sen
—
Direction du développement territorial, des infrastructures, de la mobilité et de l’environnement DIME
Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt RIMU
—
ETAT DE FRIBOURG
STAAT FREIBURG