Tragischer Unfall im Lago Laprello: Tauchlehrer verurteilt


Die Tragödie, die sich am 2. Juni 2013 im Wasser des Lago Laprello in Heinsberg
reignete, fand nun mit der Verurteilung eines Tauchlehrers wegen fahrlässiger
Tötung ein zumindest vorläufiges Ende.
Foto: defi

Die damals 17-jährige verunglückte Taucherin war nach langem Martyrium im September 2016 an den Folgen des Unfalls verstorben. Am Montag sprach das Schöffengericht sein Urteil. Richterin Corinna Waßmuth verkündete es. Wegen fahrlässiger Tötung wurde der angeklagte 52-jährige ehrenamtliche Tauchlehrer des TuS Oberbruch, der damals Tauchpartner der Verunglückten gewesen war, zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Die Verbüßung der Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre auf Bewährung gefordert. In zwei Punkten habe der Angeklagte seine Sorgfaltspflicht verletzt, urteilte das Gericht: 1. der Angeklagte unterließ vor dem Tauchgang die Kontrolle des Atemreglers seiner Tauchpartnerin; 2. der Angeklagte verlor seine Tauchpartnerin beim Auftauchen aus den Augen.

Der Angeklagte schwieg während des gesamten Prozessverlaufs. Ob diese Strategie seiner Anwälte noch Erfolg haben wird, wird sich zeigen. Innerhalb einer Woche können Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt werden. Dann müsste sich ein höheres Gericht mit dem Unfallgeschehen erneut befassen.

Der Angeklagte hörte äußerlich ruhig zu, als ihm die Richterin vorwarf, er habe seine Sorgfaltspflicht außer Acht gelassen, er sei seiner Plicht zur gegenseitigen Kontrolle beim Tauchen nicht nachgekommen. Es habe sich, so Corinna Waßmuth, beim Angeklagten sicherlich um ein „Augenblicksversagen“ gehandelt. Richterin Waßmuth zum Angeklagten: „An zwei Stellen haben Sie versagt.“

Sie schilderte, wie dieses „Versagen“ den Leidensweg der Verunglückten einleitete. Der Sauerstoffmangel unter Wasser aufgrund eines defekten Atemreglers führte zu einem Gehirnschaden. Die junge Frau wurde nach dem Klinikaufenthalt in eine Pflegeeinrichtung verlegt, war nicht mehr fähig zu kommunizieren und zu 100 Prozent auf fremde Hilfe angewiesen. Sie musste mehrfach wiederbelebt werden. Ihr Leben endete im September 2016.

Das Gericht befand, im Laufe des Verfahrens habe man erfahren, dass Tauchen eine „gefährliche Sportart“ sei. Intensiv hatte das Gericht sich mit den Bedingungen auseinandergesetzt, unter denen ein Tauchvorgang abläuft. Die Gerätewartung hatte eine wichtige Rolle gespielt. Das von der Verunglückten genutzte Atemgerät war ein Leihgerät der Tauchabteilung des TuS Oberbruch gewesen. Dieser Atemreglertyp wies eine Besonderheit auf, die wohl kaum jemandem im Verein bekannt war, wie die Vernehmung der Zeugen ergeben hatte.

Das Gerät funktionierte nämlich genau dann, wenn es einen kontinuierlichen Bläschenstrom abgab. Bei allen anderen Typen von Atemreglern wäre der Bläschenstrom ein Anzeichen für einen Defekt gewesen. Bei der gegenseitigen Kontrolle der Ausrüstung vor dem Tauchgang oder spätestens nach dem Eintauchen hätte der Angeklagte den Bläschenstrom beim Atemregler seiner Tauchpartnerin vermissen müssen. Im Zusammenspiel mit einem verstopften Ventil des ebenfalls ausgeliehenen Jacketts der Verunglückten, das beim Auftauchen nicht genügend Auftrieb gab, muss sich dann die Tragödie ereignet haben.

Das Gericht stützte sich bei der Verurteilung des Angeklagten auch auf die Aussage einer Zeugin. Gegenüber dieser soll sich der Angeklagte einmal zum Unfallgeschehen geäußert und gesagt haben, er habe seine Tauchpartnerin verloren, als diese hinter ihm geschwommen sei. Richterin Waßmuth bezog sich mehrfach auf die Tauchregeln des Verbands Deutscher Sporttaucher.

Faustregeln wie „Tauche niemals allein“ wurden zitiert, um die gegenseitige Verantwortung der Tauchpartner zu unterstreichen – einer Verantwortung, der der Angeklagte nach Auffassung des Gerichts auch im Hinblick auf seine größere Erfahrung nicht gerecht geworden sei.

Richterin Corinna Waßmuth wandte sich nach der Urteilsverkündung an den als Nebenkläger auftretenden Vater der verstorbenen Taucherin: „Wir haben von ihrer Tochter nur ein bisschen erfahren.“ Aber ihr Schicksal habe das Gericht sehr betroffen gemacht.

Manch ein Taucher wird sicherlich auch das Schicksal des Angeklagten im Gedächtnis gespeichert haben, wenn er das nächste Mal mit einem Partner einen Tauchgang unternimmt.

 

Quelle: www.aachener-nachrichten.de